8. Schritt

Evaluation und Versteigung der Mobilitätsberichterstattung

Vorbereitung des nächsten Planungszyklus

Im Rahmen des ersten Planungszyklus sollte ein geeigneter Zeitraum bis zur Aktualisierung des Mobilitätsberichts festgelegt werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

§  Der Zeitraum sollte kurz genug sein, um Veränderungen in der Gesellschaft und auch im Verkehrssystem, wie z. B. die Entwicklung des E-Scooter-Sharings, zeitnah im Mobilitätsbericht abbilden zu können.

§  Allerdings brauchen die Maßnahmenumsetzung und Wirkungsentfaltung auch Zeit. Der Zyklus sollte also lang genug sein, um eine erste Einschätzung zum Umsetzungsstand und dem Anpassungsbedarf zu ermöglichen.

  • Der Zeitraum sollte kurz genug sein, um Veränderungen in der Gesellschaft und auch im Verkehrssystem, wie z. B. die Entwicklung des E-Scooter-Sharings, zeitnah im Mobilitätsbericht abbilden zu können.

  • Allerdings brauchen die Maßnahmenumsetzung und Wirkungsentfaltung auch Zeit. Der Zyklus sollte also lang genug sein, um eine erste Einschätzung zum Umsetzungsstand und dem Anpassungsbedarf zu ermöglichen.

  • Für eine abgestimmte Planung sollten bei der Wahl des Turnus überdies die Planungszyklen anderer Instrumente, wie z. B. der Luftreinhalte- oder Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden.

In den meisten Fällen eignet sich vor diesem Hintergrund ein Planungszyklus mit einer Dauer von vier bis fünf Jahren.

Monitoring und Evaluierung im Rahmen der Mobilitätsberichterstattung

Evaluierungen helfen dabei, mehr über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu lernen und Fehler von vornherein zu vermeiden. Außerdem dienen sie der Legitimation der getroffenen Maßnahmen und helfen, Entscheidungsfindungen über das weitere Vorgehen vorzubereiten. Abschließend unterstützen sie eine offene, transparente und faktenorientierte Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

Im Rahmen der Mobilitätsberichterstattung sind drei Arten von Evaluierungen denkbar:

  1. ein Monitoring der mithilfe der Mobilitätsberichterstattung angestrebten Zielsetzungen,
  2. eine Prozessevaluierung, welche die Art und Weise der Zusammenarbeit bei der Maßnahmenumsetzung in den Fokus rückt und dabei hilft, Maßnahmen effizient umzusetzen und
  3. eine Wirkungsevaluierung auf Ebene einzelner Maßnahmen, mit deren Hilfe vor allem der Frage nachgegangen wird, ob durch die geplanten Maßnahmen die erwünschten Veränderungen im Mobilitätsverhalten erreicht wurden.

Mithilfe des unter (1) genannten Monitoringsystems kann insgesamt die Entwicklung einer Kommune hin zu den gesteckten Nachhaltigkeitszielen in der Mobilität beobachtet werden. Zu dieser Entwicklung tragen neben der Mobilitätsberichterstattung auch weitere Planungsinstrumente und eine Vielzahl von zeitgleich umgesetzten Maßnahmen sowie gesellschaftliche Trends bei. Die Prozess- und Wirkungsevaluierung (2+3) befassen sich hingegen spezifisch mit einzelnen Maßnahmen und bewerten konkret deren Umsetzung und Wirkungsbeitrag.

Mehr Informationen zum Monitoring und zur Evaluierung finden Sie im Leitfaden.

Checkliste

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