7. Schritt

Umsetzung von Maßnahmen

Die Erarbeitung des Mobilitätsberichts inklusive Maßnahmenkonzept sowie deren Umsetzung ist als sich wiederholender Planungskreislauf angelegt.

Die drei Hauptaufgaben der Umsetzungsphase sind deshalb:

 

  • die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und schnellen Maßnahmenumsetzung,
  • die Vorbereitung des nächsten Planungszyklus und
  • die Evaluierung der Ziele des vorliegenden Mobilitätsberichts.

Auch in diesem Schritt ist die Sicherung entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Prozessablauf (siehe auch Schritt 1).

Idealerweise sind die Maßnahmen im Handlungskonzept des Mobilitätsberichts direkt mit den Handlungsschritten, Verantwortlichkeiten und einem Zeitplan hinterlegt, sodass zügig mit den entsprechend notwendigen Planungen begonnen werden kann.

 

Auch die Umsetzungsphase erfolgt entsprechend des Leitbildes der integrierten Verkehrsplanung. Die in der Mobilitätsberichterstattung erarbeiteten Maßnahmen betreffen häufig benachbarte Teilräume, verschiedene Verwaltungsbereiche sowie unterschiedliche politische und gesellschaftliche Akteure. Um in solchen Fällen eine effiziente Zusammenarbeit zu unterstützen, ist ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Mobilitätsmanagement und den notwendigen Akteure zielführend, beispielsweise in Form eines runden Tisches mit externer Beteiligung.

Monitoring und Evaluierung

Evaluierungen helfen dabei, mehr über die Wirksamkeit der Maßnahmen zu lernen und Fehler von vornherein zu vermeiden. Außerdem dienen sie der Legitimation der getroffenen Maßnahmen und helfen den Prozess über das weitere Vorgehen vorzubereiten. Abschließend unterstützen sie eine offene, transparente und faktenorientierte Kommunikation mit der Öffentlichkeit.


Im Rahmen der Mobilitätsberichterstattung sind drei Arten von Evaluierungen denkbar:


  • (1) ein Monitoring der mithilfe der Mobilitätsberichterstattung angestrebten Zielsetzungen, inkl. der übergeordneten gesellschaftlichen Ziele,
  • (2) eine Prozessevaluierung, die auf die Art und Weise der Zusammenarbeit bei der Maßnahmenumsetzung fokussiert ist und dabei hilft, Maßnahmen möglichst effizient umzusetzen und
  • (3) eine Wirkungsevaluierung auf Ebene einzelner Maßnahmen, mit deren Hilfe vor allem der Frage nachgegangen wird, ob durch die geplanten Maßnahmen die erwünschten Veränderungen im Mobilitätsverhalten erreicht wurden.

Mithilfe des Monitoringsystems kann insgesamt die Entwicklung einer Kommune hin zu den gesteckten Nachhaltigkeitszielen beobachtet werden. Zu dieser Entwicklung tragen neben der Mobilitätsberichterstattung auch weitere Planungsinstrumente und eine Vielzahl von zeitgleich umgesetzten Maßnahmen sowie gesellschaftliche Trends bei. Die Prozess- und Wirkungsevaluierung befasst sich hingegen spezifisch mit einzelnen Maßnahmen und bewertet konkret deren Umsetzung und Wirkungsbeitrag. Mehr Informationen zur Evaluierung finden Sie im Handlungsleitfaden.

Checkliste

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